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Abschaffung Eigenmietwert - ein Ende in Sicht!

Die Abschaffung des Eigenmietwerts dreht sich seit jeher im Kreis, doch nun ist ein Ende in Sicht.

So hat der Nationalrat am 25.09.2024 beschlossen, dass der Eigenmietwert für selbstgenutztes Wohneigentum abgeschafft werden soll.

Die Abschaffung des Eigenmietwerts dreht sich seit jeher im Kreis, doch nun ist ein Ende in Sicht.

So hat der Nationalrat am 25.09.2024 beschlossen, dass der Eigenmietwert für selbstgenutztes Wohneigentum abgeschafft werden soll. Zwischen den Beschlüssen von National- und Ständerat bestehen jedoch noch zwei wesentliche Differenzen - einerseits bei der Höhe des Schuldzinsenabzugs und andererseits bei der Frage, ob die Besteuerung des Eigenmietwerts nur für selbstbewohnte Erstwohnungen oder auch für Zweitwohnungen abgeschafft werden soll.

Um mit der Abschaffung des Eigenmietwertes dennoch einen ersten Schritt zu machen, wird grundsätzlich empfohlen, daran festzuhalten, dass Zweitliegenschaften vorerst weiterhin dem Eigenmietwert unterstellt bleiben. Ebenso wird die Abzugsfähigkeit der privaten Schuldzinsen im Umfang von 70% der steuerbaren Vermögenserträge unterstützt, um nicht erneut ein kompliziertes Steuersystem als Ersatz für das heutige zu schaffen.

Wir hoffen, dass in Kürze weitere Informationen zu diesem lange diskutierten Thema folgen werden und freuen uns darauf, Sie über unseren Blog auf dem Laufenden zu halten.

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Sorgenfreier Wohnungskauf

Beim Stockwerkeigentum gilt es, gängigen Stolperfallen aus dem Weg zu gehen: Die besten Tipps für den Kauf oder Verkauf von Wohnungen.

Beim Stockwerkeigentum gilt es, gängigen Stolperfallen aus dem Weg zu gehen: Die besten Tipps für den Kauf oder Verkauf von Wohnungen.

Einfach den Schlüssel umdrehen und in die Ferien fahren - viele Wohnungseigentümer geniessen die Flexibilität, die eine Eigentumswohnung gegenüber einem Haus mit sich bringt. Kein Garten, der gepflegt werden muss, weniger Verpflichtungen im Unterhalt und das Gefühl, Teil einer Gemeinschaft zu sein. Allesamt verlockende Argumente für diese moderne Form des Wohneigentums.

Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen oder verkaufen wollen, gibt es eine Reihe von Besonderheiten, die Sie beachten sollten:

ERKUNDIGEN SIE SICH NACH DEM STAND DES ERNEUERUNGSFONDS

Je nach Alter der Immobilie ist dieser von grosser Bedeutung, Ist der Erneuerungsfonds zu schwach dotiert, hat dies eine Nachschusspflicht für grössere bauliche Massnahmen zur Folge. Lassen Sie sich, wenn möglich, die Protokolle der Stockwerkeigentümerversammlungen der letzten zwei bis drei Jahre geben. Aus den Protokollen lässt sich im besten Fall auch ablesen, wie die Stimmung unter den Eigentümern ist, und wo Investitionsschwerpunkte liegen.

KENNEN SIE DIE NEBENKOSTEN

Häufig werden diese im Vergleich zu einem Einfamilienhaus unterschätzt. Bei einer Stockwerkeigentümergemeinschaft wird häufig eine externe Firma mit der Verwaltung beauftragt. Liftwartung, Hausabwart und der Unterhalt der gemeinschaftlichen Teile und Umgebung kommen im Vergleich zum Einfamilienhaus oftmals noch dazu. Bei einem Einfamilienhaus muss man selbstverständlich auch Unterhaltsarbeiten durchführen, für diese sind Sie aber allein verantwortlich.

ACHTEN SIE AUF DIE SCHALLDÄMMUNG

Früher wurde weniger massiv und schalldicht gebaut als heute. Wenn Sie mit Kleinkindern in eine Eigentumswohnung einziehen wollen, achten Sie auf die vorhandene Eigentümerstruktur. Generell spielt die Nachbarschaft eine nicht unwesentliche Rolle - schliesslich bildet sie zusammen eine Eigen-tümergemeinschaft. Bei Neubauten lohnt es sich, ein Blick auf die Balkon-, Terrassen- oder Sitzplatz-situation zu werfen. Wie steht es um Ihre Privatsphäre und die Besonnung der Aussenflächen? Für die Nutzung des Aussenraums ist es wichtig, sich das Stockwerkreglement im Detail anzuschauen.

Dieses regelt das Zusammenleben (Pflichten und Rechte der Eigentümer) in der Liegenschaft und enthält teilweise explizite Beschreibungen, wie Sie die Flächen nutzen und ausgestalten dürfen.

BLICKEN SIE OBJEKTIV AUF DIE EINRICHTUNG

Im besten Fall verstaut ein Wohnungsverkäufer seine persönlichen Gegenstände und Habselig-keiten, um einen sauberen und aufgeräumten Eindruck zu vermitteln. Bei bewohnten Eigentumswohnungen lohnt es sich, vor dem Verkauf zu entrümpeln und mit einer minimalistischen Dekoration den ersten Eindruck eines potenziellen Käufers positiv zu beeinflussen.

IST IHNEN FREIHEIT ODER INDIVIDUALITÄT WICHTIGER?

Zu guter Letzt ist dies die wichtigste Frage, die Sie sich stellen müssen. Das Freiheitspotenzial einer Eigentumswohnung beschränkt sich wortwörtlich auf die eigenen vier Wände und bei gemeinschaftlichen Teilen ist gegenseitige Rücksichtnahme zentral. Ein Haus ermöglicht alleinige Nutzung, aber verpflichtet zur Gesamtverantwortung für das Objekt. Wo die neu gewonnene Zeit und Flexibilität für eine Eigentumswohnung spricht, ist die grundlegende Frage, was für Voraussetzungen Sie an Ihr neues Eigenheim stellen und wo Sie gegebenenfalls kompromissbereit sind. Hierbei empfehle ich in der Regel, eine Liste zu erstellen, mit Must haves und No-Gos, um Ihre Bedürfnisse besser zu visualisieren.

Erschienen im CASA, der Immobilienbeilage der Schaffhauser Nachrichten im September 2023. 

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Eigenmietwert - wird er bald abgeschafft?

Der Eigenmietwert ist ein Begriff aus dem schweizerischen Steuerrecht und bezieht sich auf den theoretischen Mietwert einer selbstbewohnten Immobilie. In der Schweiz wird dieser Wert als fiktives Einkommen betrachtet und besteuert.

Der Eigenmietwert ist ein Begriff aus dem schweizerischen Steuerrecht und bezieht sich auf den theoretischen Mietwert einer selbstbewohnten Immobilie. In der Schweiz wird dieser Wert als fiktives Einkommen betrachtet und besteuert. Die Idee dahinter ist, dass ein Eigenheimbesitzer, der keine Miete zahlen muss, einen finanziellen Vorteil hat, den er versteuern sollte.

Der Eigenmietwert wird auf Grundlage verschiedener Faktoren berechnet, wie zum Beispiel der Grösse der Immobilie, dem Standort und dem Baujahr. Die Bewertungsmethoden können je nach Kanton variieren. Der tatsächliche Mietwert spielt dabei keine Rolle, es handelt sich lediglich um eine fiktive Annahme.

Um den Eigenmietwert zu bestimmen, werden in der Regel amtliche Wertkategorien verwendet, die den Wert der Immobilie festlegen. Dieser Wert wird dann mit einem bestimmten Prozentsatz multipliziert, um den Eigenmietwert zu ermitteln. Der Eigenmietwert wird als steuerpflichtiges Einkommen behandelt und unterliegt der Einkommensteuer.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Eigenmietwert in der Schweiz ein komplexes Thema ist und sich die Regelungen von Kanton zu Kanton unterscheiden können. Es empfiehlt sich daher, individuelle Informationen bei den örtlichen Steuerbehörden einzuholen oder einen Steuerexperten zu konsultieren, um weitere Informationen zu erhalten.

Im Jahr 2020 hat das Parlament beschlossen, den Eigenmietwert ab dem Steuerjahr 2021 zu senken und ihn schrittweise bis zum Jahr 2025 vollständig abzuschaffen (zumindest für Hauptwohnsitz). Die genaue Umsetzung ist abhängig von den Entscheidungen der einzelnen Kantone, da die Steuergesetzgebung in der Schweiz dezentralisiert ist.

In Schaffhausen wurde der Eigenmietwert ebenfalls reformiert, und zwar mit Wirkung ab dem Steuerjahr 2021. Nach der neuen Regelung wird der Eigenmietwert im Steuerjahr um 20% reduziert, für das Steuerjahr 2022 um weitere 20% und für die Jahre 2023-2025 um jeweils 25%. Ab dem Jahr 2026 soll der Eigenmietwert dann vollständig abgeschafft sein.

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