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Abschaffung Eigenmietwert - ein Ende in Sicht!

Die Abschaffung des Eigenmietwerts dreht sich seit jeher im Kreis, doch nun ist ein Ende in Sicht.

So hat der Nationalrat am 25.09.2024 beschlossen, dass der Eigenmietwert für selbstgenutztes Wohneigentum abgeschafft werden soll.

Die Abschaffung des Eigenmietwerts dreht sich seit jeher im Kreis, doch nun ist ein Ende in Sicht.

So hat der Nationalrat am 25.09.2024 beschlossen, dass der Eigenmietwert für selbstgenutztes Wohneigentum abgeschafft werden soll. Zwischen den Beschlüssen von National- und Ständerat bestehen jedoch noch zwei wesentliche Differenzen - einerseits bei der Höhe des Schuldzinsenabzugs und andererseits bei der Frage, ob die Besteuerung des Eigenmietwerts nur für selbstbewohnte Erstwohnungen oder auch für Zweitwohnungen abgeschafft werden soll.

Um mit der Abschaffung des Eigenmietwertes dennoch einen ersten Schritt zu machen, wird grundsätzlich empfohlen, daran festzuhalten, dass Zweitliegenschaften vorerst weiterhin dem Eigenmietwert unterstellt bleiben. Ebenso wird die Abzugsfähigkeit der privaten Schuldzinsen im Umfang von 70% der steuerbaren Vermögenserträge unterstützt, um nicht erneut ein kompliziertes Steuersystem als Ersatz für das heutige zu schaffen.

Wir hoffen, dass in Kürze weitere Informationen zu diesem lange diskutierten Thema folgen werden und freuen uns darauf, Sie über unseren Blog auf dem Laufenden zu halten.

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